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Das IPA leistet durch seine Arbeit einen Beitrag zum Schutz von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen.
Das Institut wurde 2019 als Kompetenzzentrum für Grundlagenarbeit zu Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen mit dem Ziel gegründet, die Erfahrungen, die in Deutschland innerhalb und außerhalb der Kirche in diesem sensiblen Themenbereich gesammelt wurden, zu bündeln und weiterzuentwickeln. Das IPA ist ein unabhängiges, der katholischen Kirche nahestehendes Institut, welches unter konsequenter Berücksichtigung der Perspektive der Betroffenen aus den Erfahrungen in der katholischen Kirche Impulse in alle gesellschaftlichen Gruppierungen geben will.
Träger des Instituts ist der Verein für Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt e.V. Zur Vereinsstruktur gehört neben der Mitgliederversammlung das Kuratorium, welches die Aufgabe hat die Arbeit des Institutes zu unterstützen, zu beraten und fachliche sowie erfahrungsbasierte Expertise einzubringen.
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Wahrung seiner Rechte und den Erhalt seiner Würde.
Diese Rechte und eine Haltung basierend auf den christlichen Grundwerten bilden die Basis für ein selbstbestimmtes und unversehrtes Leben, in dem Menschen ihre Fähigkeiten und Talente frei entfalten können. Das ermöglicht jedem Mädchen und Jungen, jedem schutzbedürftigen Erwachsenen eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe, welche darüber hinaus einen grundlegenden Beitrag zum Erhalt einer gerechten Gesellschaft leistet.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Artikel 1 Resolution der UN – Generalversammlung/ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948
Die UN-Menschrechtskonventionen, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die christlichen Werte und das mit ihnen verbundene Menschenbild, sind für uns handlungsleitend. Wir wollen dazu beitragen, dass die Menschen, die durch sexuellen Missbrauch um ihre gesellschaftliche oder kirchliche Anerkennung ringen mussten und zutiefst in ihrem Menschsein verletzt wurden, in die Mitte kirchlichen und gesellschaftlichen Handels gerückt werden.
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Artikel 2(2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 2(2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Es gehört zum Selbstverständnis des Instituts, die Perspektive der Betroffenen in die Arbeit zu integrieren. Auf diese Weise entwickelt das IPA gemeinsam mit allen Netzwerkpartnern Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Monitoring-Instrumente sowie Eckpunkte für die Wirksamkeitsforschung und stellen diese Expertise auch anderen gesellschaftlichen Einrichtungen und Institutionen zur Verfügung.
Die Vernetzung von Akteur:innen aus Praxis und Wissenschaft, die Entwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen und regelmäßigem Monitoring sind zwingend erforderlich, denn die Aufarbeitung des Geschehenen erfordert tiefgreifende, transformative Prozesse auf allen gesellschaftlichen Ebenen. In diesem Kontext will das IPA seine Aufgaben verstanden wissen.