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Aufarbeitung ist die aktive Auseinandersetzung mit vergangenem Unrecht. Unterschieden wird zwischen:
Ausgangspunkt institutioneller Aufarbeitung sind die Erlebnisse der Betroffenen. Ihre Geschichten sollen gehört werden und Motor für Veränderung sein. Dabei beschränkt sie sich nicht bloß auf eine zeitlich begrenzte Untersuchung: Es sollte nicht darum gehen, einen Schlussstrich ziehen zu können. Vielmehr ist Aufarbeitung in einer Institution als ein Prozess zu verstehen.
Aufarbeitung verfolgt unterschiedliche Ziele und Anliegen: Sie sollte immer einen Raum des Sprechens für Betroffene ermöglichen und zugleich das aktive Zuhören von Verantwortlichen beinhalten. Unrecht soll aufgedeckt und kann auch juristisch aufgeklärt werden. Aufarbeitung sollte auch systemische Ursachen in den Blick nehmen: Aus Analysen der Strukturen und Verhältnisse, die das Unrecht mit ermöglicht haben, sollen Veränderungen und Präventionsmöglichkeiten abgeleitet werden. Auch die Auseinandersetzung mit der (finanziellen) Entschädigung bzw. Anerkennung Betroffener sollte Gegenstand von Aufarbeitung sein. Nicht zuletzt stellt auch die Kultur des Umgangs mit der Vergangenheit einer Institution in der Gegenwart, also das Etablieren einer Erinnerungskultur, ein zentrales Anliegen dar.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird oftmals als Beginn eines institutionellen Aufarbeitungsprozesses verstanden. Bevor eine entsprechende Untersuchung jedoch beginnt, ist es wichtig, dass sich die Institution in einer inhaltliche und individuelle Auseinandersetzung mit dem Begriff der Aufarbeitung begibt und diesen für sich klärt.
Jeder Aufarbeitungsprozess ist verschieden. Dennoch können einige zentrale Eckpunkte ausgemacht werden, die eine Basis für einen gelingenden Prozess bilden. Eine gute Orientierung hierfür bieten die Empfehlungen der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Wichtig ist jedoch, diese nicht nach einem starren Muster abzuarbeiten, sondern sie vielmehr als Anregungen für einen internen Auseinandersetzungsprozess zu verstehen und sie zu konkretisieren. Dafür sollte man sich genug Zeit nehmen, um ein konkretes, auf die institutionellen Gegebenheiten und konkreten Fälle ausgerichtetes Konzept zu entwickeln. Denn unterschiedliche Kontexte bedürfen unterschiedliche Perspektiven.
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